Donnerstag, 15. Dezember 2011

Sexualerziehung für Kinder: Die Schweiz nähert sich Deutschland an

In Deutschland wird die frühkindliche Sexualerziehung seit geraumer Zeit mit staatlicher Unterstützung vorangetrieben. Eltern, die sich weigern, ihre Kinder in den obligatorischen Sexualkunde-Unterricht zu schicken, werden bestraft und sogar in Erzwingungshaft genommen, falls sie die auferlegten Bußgelder nicht bezahlen.






Was bisher nicht für möglich gehalten wurde, könnte nun auch bald in der Schweiz Tatsache werden: Der Bund strebt eine frühkindliche Sexualerziehung an und zwar flächendeckend. Jedenfalls spricht einiges dafür: Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit, BAG, hat das »Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik und Schule«, angesiedelt an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz, PHZ, das Dokument Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule erarbeitet. Ein Vertrag zwischen BAG und PHZ regelt die Zusammenarbeit.
Dieses Kompetenzzentrum erhielt bis Sommer 2011 1.343.000 Schweizer Franken an Bundesgeldern. Weitere Gelder wurden zwischenzeitlich zugesprochen.
Wie inzwischen bekannt wurde, sind diese Gelder an einen  klaren Auftrag geknüpft: Das Kompetenzzentrum soll sich schweizweit für die Förderung und »Verbesserung« der schulischen Sexualpädagogik engagieren. Diese Tatsachen sind vor allem deshalb interessant, weil nach der schweizerischen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen die Schule – und somit auch die Sexualpädagogik/Sexualerziehung – in die Zuständigkeit der Kantone und nicht des Bundes fällt. Doch dazu später mehr.
Betrachtet man dieses Grundlagenpapier näher, kommt man unweigerlich zum Schluss, dass von einer verantwortungsvollen und altersgerechten Sexualerziehung keine Rede sein kann. Folgende Aspekte sollen in der Sexualerziehung thematisiert werden:
Bei Vierjährigen: Die eigenen Sexualorgane als Quelle neuer Lustgefühle zu entdecken; Erzeugen von orgasmusähnlichen Reaktionen durch bewusstes, wiederholtes  Manipulieren von Körperstellen, auch der Genitalien. Bei Fünfjährigen: Das Üben von Rollenspielen, unter anderem auch Familien mit zwei Müttern und zwei Vätern, und das Sprechen über Verliebtsein und Geschlechtsverkehr. Im Weiteren soll in den Sexualunterricht mit den Jugendlichen auch einfließen, dass jegliche sexuelle Betätigung in Ordnung sei, solange  diese für die Beteiligten stimmt, und jegliche sexuelle Orientierung  (Hetero-, Homo-, Bi- und Transsexualität et cetera) als gleichwertig anzusehen sei.
Auf der ganzen Linie wird eine Sexualisierung des Kindergartens und der Volksschule gefördert. Ein Beispiel ist auch die Webseite, die unter anderem vom erwähnten Kompetenzzentrum wie auch von staatlichen Behörden (!) als Aufklärungsmaterial für Jugendliche empfohlen wird. Die Anleitungen auf dieser Seite klingen dann etwa so: »Der Mund ist in deinem Gesicht das, was die Scheide in deiner Geschlechtsregion ist: eine Höhle, in die du den Penis oder etwas anderes als ›Besucher‹ aufnehmen und in der du damit spielen kannst«. Dann gibt es unter anderem noch Tipps zu Analsex oder wie du deinen Kumpel zum Sex verführst. Dass Sex ohne Liebe absolut in Ordnung ist, versteht sich natürlich von selbst. Es ist alles erlaubt, solange es den beteiligten Jugendlichen Spaß macht.
Eine solche Sexualerziehung muss zwangsläufig dazu führen, dass die Kinder und Jugendlichen zu frühzeitiger sexueller Aktivität angeregt werden, Sex ohne Liebe ganz normal ist – Stichwort »Sex als Freizeitbeschäftigung« – und die Kinder sich von den elterlichen Wertvorstellungen abwenden. Interessanterweise wird im Grundlagenpapier nur von Kinderrechten gesprochen, von Elternrechten wird nichts erwähnt! Wenn Kindern die Sexualität von Kindesbeinen an nur als Mittel der Lustbefriedigung nahe gelegt wird, dann ist die Chance sehr gering,  dass sie Selbstbeherrschung lernen, ihre Würde bewahren und zu  bindungs- und liebesfähigen Persönlichkeiten und zu  verantwortungsvollen Eltern heranreifen.
Offenbar ist dies aber auch gar nicht mehr gewollt. Schnee von gestern. In unserer aufgeklärten und lustfreundlichen Zeit sollen auch Kinder die Freude an der Sexualität möglichst früh erfahren. Nicht zufällig werden deshalb bereits die Kinder – im besagten Grundlagenpapier – als »sexuelle Wesen« bezeichnet. Eltern, welche die Kinder auf christlichen Grundwerten wie Keuschheit und sexuelle Treue erziehen wollen, werden in den gegenwärtigen Diskussionen als ewiggestrig, rückständig oder verbohrt gebrandmarkt.
Was auf den ersten Blick nicht gleich erkennbar ist: Mit dem Programm der frühkindlichen Sexualerziehung soll den Kindern auch gleich von Kindesschuhen an die Ideologie des Gender Mainstreaming mitgegeben werden. Ausdrücke im Grundlagenpapier wie zum Beispiel »Menschen als soziale Konstruktion« und »Sexualität als kulturell und psychosozial bedingt« weisen deutlich auf das Gedankengut von Gender Mainstreaming hin.
Mittlerweile hat Basel-Stadt als erster Kanton im August 2011 mit der Umsetzung der Sexualerziehung im Kindergarten angefangen. Unter anderem sollen die Kleinen mit dem so genannten Sexkoffer nach Berliner Vorbild aufgeklärt werden. Zu dieser Sexbox gehört auch das Buch Mein erstes Aufklärungsbuch. Dieses Werk ist für Kinder ab fünf Jahren gedacht. Die Illustrationen zeigen zum Beispiel, wie eine nackte Frau Lisa einem nackten Mann Lars ein Kondom über den erigierten Penis streift. Die Texte klingen unter anderem wie folgt: »Wenn es für beide besonders schön und aufregend ist, kann Lars seinen Penis in Lisas Scheide schieben. Wenn die Scheide feucht und der Penis steif ist, geht das ganz leicht.« Primarschüler, also bereits Siebenjährige, müssen den Zeugungsvorgang kennen und wissen, dass es Verhütungsmittel gibt. Schon Erstklässler werden auf »Gefahren« beim Sex aufmerksam gemacht.
In einem im August 2011 erschienenen Interview erteilte der für das Bildungsdepartement Basel-Stadt verantwortliche Regierungsrat, Christoph Eymann, eine klare Absage an eine Befreiung der Kinder von der Sexualerziehung. Diese Aussage Eymanns deckt sich auch mit der Empfehlung des  Kompetenzzentrums. Eine Berufung der Eltern auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit sei abzulehnen, wie klar festgehalten wird. Aufschlussreich ist auch, dass  Eymann eine Befreiung von der Sexualerziehung mit dem Argument ablehnt, die Volksschule vermittle »gemeinsame Werte«. Die Frage sei erlaubt, wie viele Eltern in Tat und Wahrheit diese Sexualerziehung als Vermittlung von »gemeinsamen Werten« bezeichnen würden.
Somit droht womöglich auch in absehbarer Zeit Schweizer Eltern das gleiche Schicksal wie in Deutschland: Eltern, die ihre Kinder Werte und Normen im sensiblen und verletzlichen Bereich der Sexualität lehren und die Kleinen deshalb  bewusst nicht in diese Form von Sexualerziehung schicken wollen, werden wohl in Zukunft durch staatliche Behörden bei Widerhandlung zu einer Buße verurteilt und, falls sie nicht bezahlen, ebenfalls ins Gefängnis wandern.
Eine interessante Anekdote am Rande: Eltern- und Lehrerverbände blieben nicht tatenlos. Mit Hilfe einiger Politiker lancierten sie eine Petition gegen die Sexualerziehung auf allen Stufen, Kindergarten eingeschlossen, und beabsichtigten eine Auslieferung der Petitionsbögen an die Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt. Unfreiwillige Schützenhilfe lieferte die Schweizer Post: Der Rechtsdienst der Post untersagte die Auslieferung der Unterschriftenbögen mit der Begründung: Das Material sei pornografisch und anstößig. Die Pointe an der ganzen Sache ist, dass die als pornografisch eingestuften Bilder ausschließlich aus Büchern stammten, die im Kindergarten eingesetzt und von den Behörden und den zuständigen Fachstellen empfohlen werden!
Wie bereits eingangs erwähnt, fallen die Themen Schule und Sexualerziehung in den Kompetenz- und Regelungsbereich der Kantone. Warum fördert dann der Bund – ohne Koordination und Absprache mit den Kantonen – den Aufbau des Kompetenzzentrums für Sexualerziehung und Sexualpädagogik? Ein Blick auf die Aufgaben des Kompetenzzentrums ist hierbei sehr aufschlussreich: Ziel des Kompetenzzentrums ist unter anderem, die Sexualerziehung in den Lehrplänen der Volksschule inhaltlich und strukturell zu verankern. Das Kompetenzzentrum entwickelt hierbei einheitliche Grundlagen für Sexualpädagogik/Sexualerziehung für die verschiedenen Schulstufen der Volksschule und für die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen. Selbst in Bildungskreisen, wie man von namhaften Bildungspolitikern erfahren kann, ist dieses Vorgehen des Bundes nicht nachvollziehbar und lässt an sich nur einen Schluss zu: Der Bund will, ähnlich dem »Vorbild« Deutschlands, Einfluss auf die Schulen, insbesondere auf den Bereich der Sexualerziehung, gewinnen.
Die Kantone stehen dieser Handlungsweise des Bundes machtlos gegenüber. Die Erziehungsdirektorenkonferenz – das Gremium, welchem sämtliche Erziehungsdirektoren der Kantone angehören –  hatte keine Ahnung vom Auftrag des Bundes an das Kompetenzzentrum zur Erarbeitung dieses Grundlagenpapiers und hat sich mittlerweile in aller Form von dessen Ausführungen distanziert. Es sei davon auszugehen, dass hinter diesem Vorgehen nicht der Bund, sondern in letzter Linie die EU stecke, die seit Jahren entsprechende Pläne vorantreibt.
Interessant sei in diesem Zusammenhang auch, dass in den Bildungsdiskussionen von hoch stehenden Bildungspolitikern immer wieder versucht werde, Aspekte des Gender Mainstreaming einzubringen, so der besagte Bildungspolitiker.
Von all dem erfährt das Volk praktisch nichts, weder in den Medien noch in politischen Diskussionen. Die Demokratie lebt aber von Transparenz, öffentlichem Dialog und Einbezug des Volkes in wichtige Entscheidungen. Davon hat sich leider das demokratische Verständnis der EU schon lange entfernt und auch die Schweiz steht angesichts dieser Entwicklungen vermehrt in der Gefahr, ihre demokratischen Errungenschaften und ihr auf dem Fundament des Föderalismus und der Subsidiarität basierendes Staatssystem weiter zu schwächen und über Bord zu werfen. Die Anzeichen sind deutlich: Der Bund greift gezielt in die Kompetenzen der Kantone im Bereich der Schule ein und treibt am Volk und an den Kantonen vorbei eine Sexual-Zentralisierung im Grundgedanken des Gender Mainstreaming voran.

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Überwachung – mal verfassungswidrig, mal erlaubt

Überwachung – mal verfassungswidrig, mal erlaubt


Datenschützer kritisieren Kommunen wegen Hundebestandskontrollen, billigen aber die Kameras rund um Stuttgarts Bahnhof.

  
Vor der Totalüberwachung bei der Fußballeuropameisterschaft 2012 in Polen und der Ukraine warnt Baden-Württembergs Datenschützer Jörg Klingbeil. Es gebe Hinweise, dass das von der EU geförderte Projekt Indect getestet werden solle. Es vernetze Überwachungskameras, Gesichtserkennungssoftware, Drohnen und Onlinerecherchen. "Diese Totalüberwachung wäre in Deutschland verfassungswidrig", sagte Klingbeil. Ein ähnliches Projekt des KIT (Karlsruhe Institut für Technologie) ist nach Bedenken des Landesamts vorläufig gestoppt worden.

Entwarnung gab der Datenschutzbeauftragte im Fall des verdeckten Ermittlers in Heidelberg, der vor einem Jahr publik wurde. Die Akten hätten gezeigt, dass es nicht um das Ausspähen einer bestimmten Szene ging, wie vermutet worden war, berichtete Klingbeil. Die gesetzlichen Voraussetzungen wie die Vorbeugung erheblicher Straftaten waren nach Ansicht der Datenschützer gegeben.

Auch Kommunen gerieten wieder einmal mit einem längst kritisierten Verfahren ins Visier: Auf der Suche nach Hundebesitzern, die für ihren Vierbeiner keine Steuern zahlen, fragten sich in mehreren Fällen städtische Mitarbeiter zur "Hundebestandskontrolle" von Haus zu Haus durch. Eine solche Totalerhebung ohne konkreten Anlass hält der Datenschutzbeauftragte für völlig unverhältnismäßig und schlicht für nicht rechtmäßig.

  

 Geradezu erschreckend nannte Klingbeil den Umgang eines großen Krankenhauses mit den Patientenakten. Im Archiv der Klinik seien archivrechtliche Vorschriften weder bekannt noch beachtet worden. Die Folge: Es habe bei einer Überprüfung nicht verlässlich nachvollzogen werden können, wo sich Patientenakten oder Teile davon befinden und wer diese wann und zu welchem Zweck dem Archiv entnommen hat.

Die Installation der Überwachungskameras am Stuttgarter Hauptbahnhof für etwaige Ausschreitungen ist aus Sicht des Datenschutzes dagegen bisher nicht zu beanstanden. Seine Behörde sei in den Vorgang eingebunden und habe keine datenschutzrechtlichen Verstöße festgestellt, erläuterte der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte, Peter Diekmann. Rund um den Hauptbahnhof seien neun Kameras installiert, geplant seien mehr als ein Dutzend. Die Bahn will die Bauarbeiten für den Tiefbahnhof im Januar fortsetzen. Vorgesehen sei, während Menschenansammlungen Übersichtsaufnahmen zu machen, die bei Rechtsverstößen oder Rettungseinsätzen scharf gestellt werden könnten, sagte Diekmann. Daten könnten in diesem Fall auch gespeichert werden. Schilder sollen auf die Überwachung hinweisen. Das Stuttgarter Bündnis Versammlungsfreiheit hatte Bedenken gegen eine "exzessive Observation" angemeldet: Die Beobachtung beeinträchtige die innere Freiheit, an einer Versammlung teilzunehmen. 

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