BKA kann Pädophile im Internet nicht verfolgen
Hamburg - Für eine Schlappe im Kampf gegen Kinderschänder macht das Bundeskriminalamt (BKA) nach einem Bericht des "Spiegel" die fehlenden Möglichkeiten zur Vorratsdatenspeicherung verantwortlich. BKA-Präsident Jörg Ziercke habe der Bundesregierung jüngst das Ergebnis einer Fahndung nach mutmaßlichen Mitgliedern eines internationalen Kinderpornorings präsentiert, der Anfang August dieses Jahres in den USA aufgeflogen war. Demnach habe das FBI dem BKA die IP-Adressen von 15 aus Deutschland stammenden Verdächtigen mitgeteilt. Das BKA habe aber in keinem Fall ermitteln können, wer sich hinter den IP-Adressen verberge, hieß es in dem Bericht weiter. Denn die Unternehmen, über die der Internetzugang erfolgte, hätten ihre Nutzungsdaten bereits gelöscht gehabt.
http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article13557663/BKA-kann-Paedophile-im-Internet-nicht-verfolgen.html
Falls das FBI erst mal einen knappen Monat gebraucht hat, die Adressen mitzuteilen, könnte man dem FBI unterstellen, dass sie an einer Aufklärung vielleicht nicht interessiert sind.
AntwortenLöschenFalls das BKA die Adressen erst mal einen Monat beiseite gelegt hat, sollte das BKA vielleicht einen Plan fassen, wie sie ihre Arbeit beschleunigen können.
Soweit wir wissen, ist wird die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung im Moment nicht von den Providern durchgeführt. Wenn man aber einen konkreten Verdacht verfolgt, ist mit einem staatsanwaltlichen Beschluß die Sicherung konkreter Daten durchaus gesetzeskonform. Oder sollte der Richterbeschluß immer einen Monat dauern? Es wird Zeit, dass der Herr Ziercke mal erklärt, wo die Verzögerungen auftreten, statt immer nur die Massendatenspeicherung zu fordern.
In der Massendatenspeicherung steckt viel zu viel Mißbrauchspotential, als dass man da einer Behörde, die gar nicht weiß was sie tut, uneingeschränktes Vertrauen schenken sollte.
Also, Herr Ziercke: Wenn Sie ein Problem mit dem Tempo Ihrer Arbeit haben, dann sagen Sie das bitte klar. Es würde den Steuerzahler und den Wähler brennend interessieren und theoretisch sind Sie denen ja rechenschaftspflichtig.